Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein Muss fuer jeden Halter von groeßeren Tieren. Waehrend Katzen, Nagetiere oder Voegel noch automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, muss fuer groeßere Tiere ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Diese Notwendigkeit entspringt dem Buergerlichen Gesetzbuch (BGB). Danach haftet ein Tierhalter auch dann, wenn ihn keine Schuld an einem Schaden trifft, den sein Tier verursacht hat. Der Tierhalter haftet, wie in Deutschland ueblich, mit seinem gesamten - auch dem zukuenftigen - Vermoegen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt hier fuer den Halter des Tieres ein. Die Versicherung zahlt die berechtigten Schadenersatzansprueche an den Geschaedigten und lehnt ueberhoehte oder unberechtigte Forderungen, notfalls auch vor Gericht, ab.

Der haeufigste Fall, ist der Hund, der - egal ob Dackel oder Bernhardiner - einen eigenen Vertrag benoetigt. Viele Versicherungsunternehmen unterscheiden im Tarif die Rasse des Tieres, da ein kleinerer Hund in der Regel geringere Schaeden verursacht als ein groeßerer. Wenn mehrere Tiere versichert werden sollen, ermaeßigt sich der Beitrag fuer die weiteren Tiere oft erheblich.

Auch Pferde benoetigen einen zusaetzlichen Versicherungsschutz. Auch bei Pferden wird nach Groesse unterschieden, hier ist das sogenannte Stockmaß entscheidend. Der Versicherungsschutz ist fuer kleinere Pferde, Ponys oder Esel guenstiger. Oft sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung fuer Pferde alle Personen, die mit dem Pferd reiten, mitversichert. Interessant ist dies bei Reitbeteiligungen oder Pferden, die auf Ferienbauernhoefen stehen.

Auch exotische Tiere wie beispielsweise Schlangen oder Lamas koennen ueber eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Nachfragen oder sich an einen unabhaengigen Experten wenden bleibt hier oberste Devise - denn was eine Versicherung aufnimmt, zeichnet die andere Versicherung noch laengst nicht.

Viele Versicherungen bieten die Moeglichkeit, eine Selbstbeteiligung einzuschließen. Dies vermindert dann auch wieder den Beitrag. Ob es lohnenswert ist. muss jedoch letztlich jeder fuer sich entscheiden. Nicht nur der Beitrag sollte letztlich fuer die Entscheidung maßgeblich sein. Eine ausreichende Versicherungssumme sollte ebenso beruecksichtigt werden. Empfehlenswert ist mindestens eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro, besser sind 5 oder 10 Millionen Euro.