Pferdehaftpflichtversicherung

Wer ein Tier haelt, ist fuer Schaeden, die dieses Tier verursacht, verantwortlich. Ein Tier ist verhaltenstechnisch gesehen, nicht immer einschaetzbar. Man spricht dabei von einer tierspezifischen Gefahr. Die geht auch von den liebsten Tieren aus. So kann ein Reitpferd, von einem flatternden Gegenstand oder einem Geraeusch, erschreckt werden. Bricht es dann aus oder geht mit seinem Reiter durch, kann der Schaden schnell in die Millionenhoehe gehen. Ein unversicherter Schaden bedeutet oft das finanzielle „Aus“, fuer einen Pferdehalter. Viele Pferde werden mit einer „Reitbeiligung“ geritten. Faellt ein fremder Reiter von einem Pferd, muss der Pferdebesitzer fuer den Schaden aufkommen. Pferde scheuen auch manchmal und schlagen aus. Steht ein Unbeteiligter im Weg, wird das fuer ihn schmerzhaft. Fuer den Pferdebesitzer wird es teuer. Denn alle Arztkosten des Verunglueckten und auch die Folgekosten (z.B. Arbeitsausfall, Reha – Maßnahmen und im schlimmsten Fall, die Kosten durch eine Invaliditaet) kommen auf den Pferdebesitzer zu. Das eigene Pferd kann auch andere Artgenossen, beißen oder treten. Fuer solche Unfaelle kommt die Pferdehaftpflichtversicherung auf.
Schaeden die man vorsaetzlich herbeifuehrt oder selbst erleidet, werden nicht uebernommen.
Stuerzt das eigene Pferd, z.B. auf der Koppel und bricht sich ein Bein, ist das kein Fall fuer die eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Hier waere eine Krankenversicherung fuer das Pferd angebracht.
Zu empfehlen ist eine moeglichst hohe Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden.
Vor dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung empfiehlt sich ein Preisvergleich. Auch die angebotenen Leistungen der Versicherungen muessen verglichen werden. Beachten muss man auch, was man wirklich versichern muss. So ist die Pferdehaftpflichtversicherung fuer Gnadenbrotpferde, Fohlen und Aufzuchtpferde guenstiger, weil diese nicht geritten werden duerfen.
Zu den Leistungen einer Pferdehaftpflichtversicherung zaehlen neben den: Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden:
- das Fremdreiterrisiko (Reitbeteiligung),
- Schaeden die im Reitbetrieb oder Pferderennen entstehen koennen,
- Flurschaeden,
- Kutschfahrten,
- Auslandsaufenthalte,
- Schaeden an einer gemieteten Pferdebox und einem gemieteten Pferdeanhaenger,
- Oft ist auch der Tierhueter mitversichert. Das ist wichtig, weil Pferde oefters auch durch andere Personen betreut werden.
- Reiten ohne Sattel oder/und gebissloser Zaeumung.
- Ungewollter Deckakt .
Neben der Pferdehaftpflichtversicherung ist auch eine Unfallversicherung fuer den Reiter zu empfehlen. Mit beiden Versicherungen ist man bei einem Ausritt gut abgesichert.