Hundehaftpflichtversicherung
Es geht ganz schnell. Der neue Hundewelpe erschreckt sich und rennt auf die Straße. Er bleibt unverletzt. Aber ein Autofahrer hat fuer ihn gebremst und ist dadurch gegen einen Baum gefahren. Fuer den, entstandenen Schaden, muss der Hundebesitzer aufkommen. Auch fuer Folgeschaeden, wie z.B. Krankenhausaufenthalte von Unfallopfern und Gebissenen.
Ein Schaden durch einen Hund, kann immer entstehen. Auch wenn der Besitzer noch so gut aufpasst. So kann ein Hund, durch einen umstuerzenden Baum, aus seinen Zwinger gelangen und auf der Straße eine Verkehrsunfall ausloesen. Auch Beißereien mit Artgenossen passieren. Die anfallenden Tierarztkosten, beim vierbeinigen Kontrahenten, muessen dann abgedeckt werden. Manch ein Hundebesitzer rechnet auch nicht damit, dass sein Hund, die Kleidungsstuecke fremder Menschen mit seinem Urin markiert oder die Handtasche der Freundin zerkaut. Was sich lustig anhoert, wird schnell zum Streitfall.
Da auch das liebste Haustier, immer eine gewisse Gefahr darstellt, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Bei einigen Rassen (Listenhunde) wird sie sogar vorgeschrieben. Auch fuer Hunde, die auf Hundeplaetzen sportlich gefuehrt werden, wird eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung, von den Hundevereinen gefordert.
Fuer Schaeden durch den eigenen Hund kommt die Hundehaftpflichtversicherung auf.
Anbieter fuer Hundehaftpflichtversicherungen gibt es viele. Hier lohnt es sich, Leistungen und Preise zu vergleichen. Bevor man zum erstbesten, guenstigen Angebot greift, sollte man die dafuer gebotenen Leistungen, mit anderen Versicherungsanbietern vergleichen. Bei einigen Versicherungen muss man auch eine Selbstbeteiligung bezahlen. Folgende Leistungen der Versicherungen muessen verglichen werden:
- Die Deckungssumme fuer Personen- und Sachschaeden.
- Die Deckungssumme fuer Vermoegensschaeden.
- Bei manchen Versicherungen kann man einen Auslandsaufenthalt mitversichern.
- Ist das Fuehren des Hundes ohne Leine mitversichert?
- Es ist auch wichtig zu wissen, ob die Versicherung fuer Schaeden aufkommt, die beim Hueten des Hundes durch fremde Personen entstehen koennen.
- Einige Versicherungen uebernehmen auch Mietsachschaeden.
Wichtig ist zu wissen, dass nicht alle Schaeden durch die Versicherung abgedeckt werden. Handelt der Hundebesitzer fahrlaessig oder hat ueber die Hunderasse eine falsche Auskunft gegeben, braucht die Versicherung fuer den Schaden nicht aufzukommen. Die zu versicherten Hunde muessen darum genau angegeben werden. Denn einige Hundehaftpflichtversicherungen versichern keine Listenhunde, wie Pitbullterrier oder Staffordshire Terrier. Der Besitzer einer Hundehaftpflichtversicherung kann immer beruhigt mit seinem Vierbeiner Gassi gehen.